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Sitz Kaltenkirchen:
Tel.: 04191 / 87 94 21 1
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Büro Norderstedt:
Segeberger Chaussee 45
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Maklervertrag: Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer / Verpächter / Vermieter auf Grund des umseitigen Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Interessenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zu Stande.
     
  2. Angebot: Unsere Angebote, und Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der Auskünfte des Auftraggebers bzw. Dritter erteilt. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben wird nicht übernommen, Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.
     
  3. Vorkenntnisse des Angebotsempfängers: Der Empfänger eines Angebots, der das angebotene Verkaufs oder Vermietungsobjekt bereits kennt, ist verpflichtet, uns dies unverzüglich binnen drei Tagen schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Unterlässt der Empfänger diese Pflicht und nimmt aus diesem Angebot weitere Leistungen unsererseits in Anspruch, macht er sich schadenersatzpflichtig im Sinne eines Ersatzes nachgewiesener Aufwendungen. Unterlässt er diese Anzeige und kommt es zu einem Vertragsabschluss über das im Angebot nachgewiesene Objekt, so ist der Empfänger zur Zahlung der Provision verpflichtet.
     
  4. Informationsweitergabe an Dritte: Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Der Inhalt der Offerte, auch in Auszügen, ist in jedem Fall vertraulich zu behandeln. Jede unbefugte Weitergabe unserer Angebote an Dritte führt in voller Höhe zur Provisionspflicht.
     
  5. Doppeltätigkeit: Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig uneingeschränkt tätig zu werden.
     
  6. Provision
    Unser Provisionsanspruch entsteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet wird. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend. Unser Provisionsanspruch wird fällig mit Abschluss des Hauptvertrages und ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung zu zahlen. Nach Verzugseintritt sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz fällig. Wird der Vertrag zu anderen, als den ursprünglichen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartner zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt auch dann, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Maklertätigkeit geschlossen wird. Die Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen.

    Provisionssätze:
    Sofern in unserem schriftlichen Angebot kein abweichender Provisionssatz und/oder kein anderer zur Provisionszahlung Verpflichteter angegeben ist, gelten folgende Regelungen:

    a. Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz sowie von Wohnungs-/Teileigentum, errechnet von dem Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen zahlt der Verkäufer und der Käufer jeweils 3,57 % inkl. der zurzeit gültigen MwSt. an den Makler (Provisionsteilung).

    b. Bei An- und Verkauf von Gewerbeeinheiten, Unternehmen, Haus- und Grundbesitz sowie von Teileigentum in Form von Geschäfts-/Gesellschafteranteilen oder Ähnlichem (Sharedeal), berechnet von dem Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen zahlt der Käufer an den Makler 6,25 % inkl. MwSt..

    c. Bei Vermietung, Verpachtung und Leasing von Gewerbeobjekten, unabhängig von der Vertragsdauer: vom Mieter/Pächter, Leasingnehmer 3,57 Brutto-Monatsmieten (Netto-Kaltmiete zzgl. monatlicher Heiz und Betriebskostenvorauszahlung) inkl. der zurzeit gültigen MwSt. Bei Vereinbarung von Staffelmieten wird als Bruttomiete die sich aus der Gesamtlaufzeit des Mietvertrages errechnete durchschnittliche monatliche Mietzahlung in Ansatz gebracht, wobei Zuschüsse gleich welcher Art (z. B. mietfreie Zeiten, Bau- und/oder Umzugskostenzuschüsse, etc.) bei der Ermittlung der durchschnittlichen monatlichen Mietzahlung unberücksichtigt bleiben.

    d. Bei Vermietung, von Wohnungseigentum unabhängig von der Vertragsdauer: Es gelten die aktuellen rechtlichen Regelungen bezüglich des Provisionsanspruchs.

     
  7. Gleichwertigkeit: Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb oder die Anmietung / Anpachtung eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.
     
  8. Beurkundung: Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kauf-/Pacht-/Mieturkunde.
     
  9. Haftung: Die Objektbeschreibungen in den Exposés und Angeboten wurden auf Grund der Angaben des Verkäufers / Vermieters / Verpächters  (oder eines Dritten) und zu dessen Verantwortlichkeit erstellt. Der Makler hat diese Information nicht überprüft und kann deshalb bei aller Sorgfalt für deren Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit keine Haftung übernehmen. Irrtum vorbehalten. Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt 2 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.
     
  10. Geldwäschegesetz: Gemäß Geldwäschegesetzt sind wir als Immobilienmakler nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen. Daher ist es zwingend erforderlich, dass Auftraggeber und Käufer ihren Personalausweis zur Beurkundung mitbringen, damit die relevanten Daten, die für fünf Jahre aufzubewahren sind, festgehalten werden können.
     
  11. Aufwandserstattung: Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt uns insbesondere zum Ersatz unseres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis. Ein vertragswidriges Verhalten liegt u.a. dann vor, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich mitteilt, dass der von ihm erteilte Auftrag gegenstandslos geworden ist, oder er bzw. ein Dritter den Verkauf/die Vermietung selbst abgeschlossen hat.
     
  12. Kündigung: Die Kündigung des Maklervertrages während der Laufzeit ist nicht möglich. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten davon unberührt und ist nur schriftlich möglich. Ein wichtiger Grund ist, wenn z.B. der Makler seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nach kommt oder der Auftraggeber einen Kauf-/Mietinteressenten ablehnt oder seine Kaufpreisforderung erhöht, oder zugesagte verkaufsrelevante Maßnahmen nicht durchführt..
     
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Hamburg, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
     

14.      Schlussbestimmung: Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. Erfüllungsort für die gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Maklervertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtstand ist, soweit der Kaufinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtstand in der Bundesrepublik hat, der Sitz des Maklers. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.