KAUFVERTRAG - IMMOBILIEN RECHTSSICHER KAUFEN & VERKAUFEN
Kein Grundstücksgeschäft ohne gültigen Immobilienkaufvertrag - beim Verkauf von Immobilien ist der Vertrag das wichtigste Dokument. Im Kaufvertrag für die Immobilie sind alle wesentlichen Punkte wie z. B. die Kaufpreiszahlung und der Objektzustand dokumentiert. Aufgrund der rechtlichen Auswirkungen sollte man der Ausgestaltung des Grundstückskaufvertrags besondere Aufmerksamkeit schenken. Wir beraten Sie dazu, welche Inhalte in den Vertrag gehören und wie die Vertragsunterzeichnung abläuft.
KAUFVERTRAGSENTWURF - WER ERSTELLT DEN KAUFVERTRAG FÜR EINE IMMOBILIE?
Die Erstellung des Immobilienkaufvertrags ist Aufgabe des Notars. Der Notar hält zu diesem Zweck geeignete Musterverträge und Vertragsbestimmungen für verschiedene Sachverhalte bereit. Um den Kaufvertrag passend für Ihre Immobilie aufzusetzen, benötigt der Notar einige Angaben und Informationen. Beim Vorgespräch zum Vertrag erkundigt sich der Notar über alle wichtigen Punkte zum Grundstücksgeschäft und erstellt daraufhin den Kaufvertragsentwurf.
ICH MÖCHTE EIN HAUS KAUFEN - WER WÄHLT DEN NOTAR AUS?
In der Praxis hat es sich durchgesetzt, dass der Käufer den Notar auswählt, da dieser den Kaufpreis und damit auch die Notarkosten zahlt. Der Notar ist als neutraler Vermittler tätig, d. h. er bemüht sich um einen Interessenausgleich zwischen den beiden Vertragsparteien. Die Kosten für den Notar richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und werden pauschal erhoben. Der Notar kümmert sich zudem um die Eintragungen im Grundbuch und rechnet die Grundbuchgebühren daher mit ab. Auf den Käufer kommen rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises an Notar- und Grundbuchkosten zu.
VORVERTRAG BEIM IMMOBILIENKAUF - WANN SINNVOLL?
Bis der Termin zur Vertragsunterzeichnung beim Notar ansteht, können einige Wochen bis Monate vergehen. Während dieser Zeit besteht sowohl für Verkäufer als auch Käufer die Ungewissheit, ob das Grundstücksgeschäft tatsächlich zustande kommt. Mit einem Vorvertrag verpflichten sich die Parteien zum Vertragsabschluss - im Vorfeld sind dann nur noch bestimmte Bedingungen für die Vertragsabwicklung wie z. B. die Finanzierung zu erfüllen. Wie auch der Immobilienkaufvertrag selbst muss der Vorvertrag vom Notar beurkundet werden, sonst hat die Vereinbarung keine rechtlich bindende Wirkung. Daher ist auch eine "Reservierungsvereinbarung" zwischen den Vertragsparteien rechtlich nicht bindend, signalisiert wohl aber das Interesse am Vertragsabschluss.
IMMOBILIENKAUFVERTRAG - WAS GEHÖRT IN DEN VERTRAG?
Der Verkauf einer Immobilie ist ein komplexes Geschäft und erfordert eine Reihe an Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien. So kommen für einen Immobilienkaufvertrag nicht selten 30 Seiten zusammen. Welche Inhalte in den Kaufvertrag für Ihre Immobilie aufgenommen werden sollten, dazu beraten Sie der Notar, der Makler und gegebenenfalls ein beauftragter Rechtsanwalt.
KAUFVERTRAG FÜRS HAUS - OHNE NOTAR MÖGLICH?
Ich möchte eine Immobilie kaufen und habe mich schon per Handschlag mit dem Verkäufer geeignet - brauchen wir nun trotzdem einen Notar? Die einfache Antwort auf diese Frage lautet grundsätzlich: Ja. Beim Kauf einer Immobilie geht es meist um hohe Summen. Aufgrund der großen Tragweite eines Grundstücksgeschäfts bedarf ein Immobilienkaufvertrag gemäß § 311b BGB daher immer der notariellen Beurkundung. Dies ist sowohl für den Verkäufer als auch für Käufer von Vorteil: Der Notar kümmert sich darum, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für den Eigentümerwechsel erfüllt sind. Zudem bietet Ihnen der Notar die Möglichkeit, offene Fragen vor der Vertragsunterzeichnung zu klären.
KAUFVERTRAG FÜR IMMOBILIE - WORAUF ACHTEN?
- Vertragsdetails sorgfältig prüfen: Was passiert mit möglichen Rechten und Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs? Welcher Schutz besteht hinsichtlich der Kaufpreiszahlung und Übergabe? Wie ist der Übergang von Besitz, d. h. der Nutzen- und Lastenwechsel geregelt? Ist die Kostenaufteilung eindeutig?
- Rechtsberatung beim Immobilienkauf: In vielen Fällen ist es sinnvoll, eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Der Rechtsanwalt prüft für Sie den Kaufvertragsentwurf und weist Sie darauf hin, falls der Vertrag für Sie nachteilige Klauseln enthalten sollte.
KRONE IMMOBILIEN BEGLEITET SIE KOMPETENT BEIM IMMOBILIENKAUF/-VERKAUF
Als etabliertes Maklerunternehmen sind wir optimal aufgestellt, um Sie bei allen Belangen rund um den Kaufvertrag für Ihre Immobilie zu unterstützen. Wie beraten Sie gerne hinsichtlich der Erstellung des Kaufvertragsentwurfs, stehen Ihnen bei Vertragsverhandlungen zur Seite und begleiten Sie zum Notartermin.
Sie wünschen sich kompetente Beratung in Immobilienfragen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail und vereinbaren Sie gleich einen persönlichen Beratungstermin!